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So vielfältig und unterschiedlich das Leben jeden einzelnen Menschen ist, so unterschiedlich können auch strafrechtliche Vorwürfe sein, die heutzutage nahezu jeden Bürger täglich aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Vorschriften treffen können.
Im Dickicht des Paragraphendschungels ist es wichtig, rechtzeitig, d. h. von Beginn an einen erfahrenen Verteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte, sprich mit Ihrer Verteidigung, zu beauftragen.
Je früher ein Verteidiger mit ins Boot geholt wird, desto größer sind die Einwirkungsmöglichkeiten auch für Sie, dass es zu keiner strafrechtlichen Sanktionierung/Urteil zu Ihren Lasten kommt.
Deshalb bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei in Heilbronn die Möglichkeit, sich frühzeitig und umgehend – zumindest vorab in einem Beratungsgespräch – zu informieren, ob und ggfs. wann die Einschaltung eines Verteidigers zwingend notwendig ist oder nicht.
Zögern Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren und haben Sie keine Scheu vor einem Rechtsanwalt. Im Gegensatz zur Polizei helfen wir Ihnen tatsächlich.
Rechtsanwalt Felix Schmidt
Zugleich Fachanwalt für Strafrecht
Der Strafverteidiger Notdienst Region Heilbronn/Schwäbisch Hall wurde im Laufe des Jahres 2006 gegründet.
Mitinitiator war unter anderem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Felix Schmidt, der sich auch um die Organisation kümmert.
Der Strafverteidiger Notdienst soll Beschuldigten - auch - außerhalb der üblichen Bürozeiten anwaltliche Hilfe/Rat bieten. Deshalb ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Die Rufnummer ist zumindest von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr, auch am Wochenende geschaltet.
Der Strafverteidiger Notdienst ist erreichbar unter der Rufnummer: 0162 / 265 16 62
Die Mitglieder des Strafverteidiger Notdienstes sind alles Fachanwälte*innen für Strafrecht, wodurch eine hohe fachliche Kompetenz gewährleistet ist.
Sämtliche Mitglieder*innen sind langjährig auf dem Gebiet des Strafrechts und verwandter Rechtsgebiete tätig.
Die Rufbereitschaft des Strafverteidiger Notdienstes gewährleistet, dass durch eine sofortige Kontaktaufnahmen, die Weichen sehr früh gestellt werden könne, um so Einfluss auf das Strafverfahren nehmen zu können.
Für den Anruf von Ihnen beim Strafverteidiger Notdienst entstehen außer den Telefonkosten keine weiteren Gebühren.
Erst wenn ein Mandat erteilt wird, fallen Kosten und Gebühren, wie bei jeder anderen Beauftragung eines Anwalts auch, an. Ggf. besteht auch die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung.